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Kulturförderung in der Schweiz – Die Akteure

Pro Helvetia ist in der Kulturförderung der öffentlichen Hand eine Akteurin unter mehreren; sie steht in ständigem Kontakt mit dem Bundesamt für Kultur, dem Eidgenössischen Departement für Auswärtige Angelegenheiten, den Kantonen und Städten.

Wer macht was?

Die Kulturförderung fällt in der Schweiz, wie die Bildung, in den Verantwortungsbereich der Kantone und Gemeinden (Kulturhoheit). Während diese meist seit langem schon über rechtliche Grundlagen verfügen, ist die Kulturförderung erst seit 1999 in der Verfassung verankert. Artikel 69 der Bundesverfassung bestätigt in Absatz 1 die Zuständigkeit der Kantone für den Bereich der Kultur auf ihrem Gebiet; Absatz 2 begründet eine originäre Zuständigkeit des Bundes überall dort, wo es um kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse geht. Damit ist die Kulturförderung zum festen Bestandteil der Bundespolitik geworden. Derzeit wird ein neues Bundesgesetz zum Kulturförderungsartikel 69 ausgearbeitet, welches das gesamte System der Bundes-Kulturförderung konkret fassen und voraussichtlich 2007 in Kraft treten soll.

Wer zahlt wie viel?

Von den über 1,8 Milliarden Franken jährlicher Kulturaufwendungen der öffentlichen Hand entfallen 913,7 Mio. (50 %) auf die Gemeinden, 682,2 Mio. (38 %) auf die Kantone; der Bund steuert 230 Mio. (12 %) bei.

Was macht der Bund?

Auch wenn eine entsprechende Verfassungsgrundlage lange Zeit fehlte, entwickelte der Bund im Bereich der Kultur Aktivitäten. Die Zuständigkeit des Bundes für die Aussenpolitik wurde beispielsweise immer schon so ausgelegt, dass sie sich auch auf die kulturellen Aussenbeziehungen bezog.

Punktuell erhielt der Bund nach und nach weitere Kompetenzen, wenn die Aufgaben die Möglichkeiten der Kantone überstiegen oder von ihnen nicht wahrgenommen wurden: in der Kunstpflege, in der Filmförderung, bei der Gründung des Landesmuseums, der Landesbibliothek und der Cinémathèque suisse, bei der Förderung des Rätoromanischen als vierter Landessprache.

Institutionell teilen sich heute auf eidgenössischer Ebene das Bundesamt für Kultur (BAK) und die öffentlich-rechtliche Stiftung Pro Helvetia die Aufgaben der Kulturförderung. Das BAK unterstützt als Verwaltungsinstanz die kulturellen Dachorganisationen mit Betriebsbeiträgen, engagiert sich in der Kunst- und Denkmalpflege sowie in der Filmförderung, ist zuständig für Kulturvermittlung, Leseförderung, die Beteiligung an Biennalen, Gesetzgebungsprozesse und vieles mehr. Dem BAK sind auch die Landesbibliothek, das Landesmuseum, das Literaturarchiv und das Centre Dürrenmatt angeschlossen. Die Kulturstiftung Pro Helvetia hat den gesetzlich definierten Kulturauftrag, im Inland das Überlieferte zu schützen, das Entstehende zu fördern, das Geschaffene über die Sprachgrenzen hinweg zu vermitteln und für den kulturellen Austausch mit dem Ausland zu sorgen.

Die politische Komponente einer schweizerischen Kulturpolitik – zum Zusammenhalt des Landes beizutragen – leitet sich ab aus dem Wesen des Landes als einer «Willensnation» mit Bezügen zu drei grossen europäischen (Sprach-)Kulturen und aus der föderalistischen Struktur mit einer Vielzahl kleinerer staatlicher Gebilde und kultureller und sozialer Gruppen. Alle kulturfördernden Massnahmen orientieren sich letztlich an staatstragenden Ideen der schweizerischen Demokratie: am doppelten Ziel, den gemeinsamen politischen Willen vital zu erhalten und die Auseinandersetzung mit kulturellen Identitäten und kultureller Vielfalt zu stärken, zugleich aber die regionalen und sozialen Besonderheiten – in der Auseinandersetzung mit den Traditionen so gut wie mit aktuellen Ausdrucksformen – zu pflegen.

So versteht eine zeitgemässe Kulturpolitik sich als Korrektiv zu den Kräften des Kulturmarktes und der Freizeitindustrie. Mit ihrem Einsatz für Vielfalt und Innovation trägt sie zum Bemühen der Schweiz bei, einen Beitrag an die kulturelle Weiterentwicklung Europas zu leisten.

     
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Pro Helvetia • Schweizer Kulturstiftung • 23.10.2003webmaster@pro-helvetia.ch