Wer wir sind – Was wir tun

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 Kulturförderung in der Schweiz Die Akteure

 Bundesgesetz betreffend Pro Helvetia (PDF 11K)

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Wer wir sind – Was wir tun

Seit über 60 Jahren ist die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia für die kulturelle Darstellung der Schweiz im Ausland, für den kulturellen Dialog zwischen den verschiedenen Landesteilen sowie für die Förderung der Künste im überregionalen Zusammenhang zuständig. Mit ihrer Tätigkeit unterstützt sie eine kulturell vielseitige, zeitgenössische und offene Schweiz.

Geschichte und gesetzliche Grundlage

1939 in einer Zeit akuter äusserer Bedrohung als Arbeitsgemeinschaft mit defensiver und bewahrender Zielsetzung gegründet, wurde Pro Helvetia 1949 in eine Stiftung des öffentlichen Rechts umgewandelt. Ihr neues Ziel: die Überwindung der kulturellen und geistigen Isolation.

Das Pro Helvetia-Gesetz vom 17.12.1965 erteilt der Stiftung folgenden Auftrag:

  • Erhaltung und Wahrung der kulturellen Eigenart des Landes.
  • Förderung des kulturellen Schaffens, gestützt auf die Verhältnisse in den Kantonen wie in den Sprachgebieten und Kulturkreisen.
  • Förderung des Kulturaustauschs zwischen den Sprachgebieten und Kulturkreisen in der Schweiz.
  • Pflege der kulturellen Beziehungen mit dem Ausland.

Pro Helvetia heute

In der Umsetzung des Auftrags legt Pro Helvetia heute das Gewicht auf die Förderung des zeitgenössischen Kunstschaffens, den Kulturaustausch und den Dialog der Kulturen in der Schweiz und im Ausland.

Unter Förderung der Kreation versteht Pro Helvetia die Unterstützung von Werken in den Bereichen Musik, Literatur, Theater und Tanz – Film, bildende und angewandte Kunst, Video und Fotografie werden vom Bundesamt für Kultur gefördert. Kulturaustausch bedeutet für Pro Helvetia, das Schweizer Kulturschaffen aller Sparten ins Ausland zu vermitteln und einen Dialog mit den Kulturen anderer Länder in Gang zu bringen. Dieser Dialog soll und darf Rückwirkungen haben auf die künstlerische Produktion in der Schweiz. Und auf das Bild, das die Bewohner und Bewohnerinnen Helvetiens von anderen Kulturen haben.

Kultur ist lokal und international in einem; sie ist Selbstvergewisserung im Lichte des Neuen und Offenheit für Entwicklung. Unter diesem Blickwinkel engagiert Pro Helvetia sich auch für eine Schweizer Volkskultur, die sich weder verklärend noch museal gebärdet, sondern die produktive Auseinandersetzung mit der Tradition im Blick auf die Zukunft sucht.

Gesuche und Projekte

Die Tätigkeit von Pro Helvetia lässt sich grob in zwei Bereiche unterteilen: In die Unterstützung von Projekten auf Gesuch hin und in von der Stiftung selbst initiierte Projekte. Die Gesuche nehmen den weitaus grössten Platz ein; rund 85% der operativen Mittel fliessen in die Vorhaben von Kulturschaffenden.

Bei der Beurteilung spielen folgende Kriterien eine Rolle: der Bezug zur Schweiz, die professionelle Umsetzung, das vertretbare Kosten-Nutzen-Verhältnis, Ausstrahlung und Nachhaltigkeit, gesellschaftliche Relevanz und – als Schlüsselfaktoren – künstlerische Qualität und Innovationsgrad. Die Verfahren sind in der vom Bundesrat genehmigten Beitragsverordnung festgelegt sowie in der Wegleitung für Gesuchstellende präzisiert.

Auf diese Weise unterstützt Pro Helvetia Kunst- und Themenausstellungen, Konzeptveranstaltungen, Vorführungen von Schweizer Filmen, Lesungen, Tourneen von Theater- und Tanzgruppen, Orchestern und Ensembles aller Musikgattungen, Festivals, geisteswissenschaftliche Kooperationen und vieles mehr. Die Unterstützung beschränkt sich nicht auf die Zusprache von Geldmitteln; häufig umfasst sie auch Beratung, Vermittlung von Kontakten und logistische Hilfe.

Mit eigenen Projekten setzt Pro Helvetia Schwerpunkte in Bereichen, die ihres Erachtens besonderer Pflege bedürfen, seien das einzelne Ausdrucksformen oder aktuelle Themen. Daraus können multidisziplinäre Grossprojekte resultieren, die zur Verständigung und zur Intensivierung des kulturellen Austausches beitragen. Gemeinsam ist diesen Projekten der Dialog zwischen verschiedenen Kulturen und Gemeinschaften im In- und Ausland.

In allen Bereichen arbeitet Pro Helvetia sowohl mit den diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz im Ausland als auch mit in- und ausländischen Einrichtungen und Veranstaltern zusammen.

Finanzierung

Seit 1981 finanziert der Bund die durch Bundesgesetz geschaffene Stiftung Pro Helvetia durch Kreditbeschlüsse, die sich jeweils über vier Jahre erstrecken und denen ein vom Stiftungsrat verabschiedetes Programm zu Grunde liegt. Über Beiträge an Projekte und Gesuche entscheiden die Fachgruppen des Stiftungsrates und die Leiter und Leiterinnen der Fachabteilungen.

Sitz

Seit ihrer Gründung befindet sich die Geschäftsstelle der Pro Helvetia in Zürich. Hier und an ihrem Sitz in Genf arbeiten rund 78 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in fünf Fachabteilungen und drei Diensten. Mit den Kulturzentren und Aussenstellen in 15 Ländern beträgt die Zahl der Mitarbeitenden rund 117, verteilt auf ca. 86 Stellen.

Organisation

Oberstes Organ der Pro Helvetia ist der Stiftungsrat, dessen 25 Mitglieder vom Bundesrat gewählt werden. Sie kommen regelmässig in den entsprechenden Fachgruppen zusammen, um über Gesuche und stiftungseigene Projekte zu entscheiden. Drei Mal jährlich entscheidet der Gesamtstiftungsrat über Jahresprogramm und –budget sowie über Grundsatzfragen.

Information

Zur Vervollständigung ihrer Tätigkeit unterhält Pro Helvetia einen Kommunikationsdienst, der im In- und Ausland über Ziele, Arbeitsweisen und Projekte von Pro Helvetia wie über das kulturelle Schaffen der Schweiz informiert. Durch eigene Publikationen fördert sie im In- und Ausland das Verständnis für und das Wissen über Kultur in der Schweiz.

     
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Pro Helvetia • Schweizer Kulturstiftung • 01.09.2004webmaster@pro-helvetia.ch