 
Was wir unterstützen und fördern was nicht
Auskünfte, Termine, Unterlagen
Behandlung der Gesuche
Fachbereiche
Merkblätter und Formulare
Bundesgesetz betreffend Pro Helvetia (PDF 11K)
Geschäftsordnung
(PDF 49K)
Beitragsverordnung (PDF 32K)
    
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Wegleitung für Gesuchstellende (PDF 188K)
Musik
Aufgaben
Pro Helvetia fördert im Fachbereich Musik das professionelle musikalische Schaffen in der Schweiz, seine Vermittlung ins Ausland und den musikalischen Dialog zwischen den Landesteilen und mit dem Ausland sowie den interkulturellen Dialog. Darüber hinaus bietet sie Beratung bei Projekten und Initiativen.
Aktivitäten
Pro Helvetia kann Defizitgarantien für Projekte folgender Kategorien sprechen:
Inland
- Uraufführungen von Werken Schweizer oder in der Schweiz wirkenden KomponistInnen;
- Aufführungen, die dem kulturellen Austausch zwischen Regionen und Kulturen dienen und zeitgenössische Schweizer Werke enthalten. Im Bereich Pop und Jazz kommen VeranstalterInnen in Frage, die sich dem kontinuierlichen Austausch zwischen Regionen und Kulturen verpflichten und über Professionalität und eine gesicherte Infrastruktur verfügen;
- Studienaufenthalte von ausländischen MusikwissenschaftlerInnen, die sich mit Musik aus der Schweiz beschäftigen;
- die Teilnahme von ausländischen SpezialistInnen an Symposien und Kongressen zu Schweizer Musik.
Ausland
- Tourneen von schweizerischen Formationen mit qualitativ hohem Niveau, wobei gewichtige zeitgenössische Schweizer Werke Teil des Programms sein müssen. Eine den jeweiligen Möglichkeiten des Gastlandes entsprechende finanzielle und organisatorische Beteiligung ist Voraussetzung;
- Vorträge, Seminare und Masterclasses zur Schweizer Musik von MusikwissenschaftlerInnen, KomponistInnen und MusikerInnen;
- Konzerte von ausländischen Ensembles mit qualitativ hohem Niveau, die wichtige Schweizer Werke aufführen.
Interkultureller Dialog
- Koproduktionen von Schweizer Musikerinnen und Musikern mit solchen des Weltsüdens und indigener Kulturen;
- Reise- und Aufenthaltskosten von KünstlerInnen des Weltsüdens und indigener Kulturen, die im Rahmen des Programms Artists-in-Residence eine direkte Begegnung und Zusammenarbeit mit KünstlerInnen aus der Schweiz anstreben.
Werkbeiträge
- An Schweizer oder in der Schweiz lebende KomponistInnen vergibt Pro Helvetia jährlich in verschiedenen musikalischen Sparten Kompositions- und Werkaufträge. Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein musikalisches Potenzial, das auf internationalem Niveau bestehen kann. Die Ausschreibung kann an zusätzliche Auflagen geknüpft sein.
Kriterien
Massgebend sind die allgemeinen Kriterien der Pro Helvetia.
Ausschlüsse
Es gelten die allgemeinen Ausschlüsse der Pro Helvetia.
Zudem sind von der Unterstützung durch Pro Helvetia ausgeschlossen:
- Konzerte ohne Schweizer Musik;
- Einzelkonzerte im In- oder Ausland;
- rein funktionale Musik wie Bühnen- und Filmmusik, Musical, Comédie musicale, musikalisches Cabaret, Folklore;
- CD-Produktionen;
- Notendrucke/-verlage;
- Instrumente, Neuuniformierungen.
Verfahrensregeln
Für die Gesuchsbehandlung sind zusätzlich zu den allgemeinen Gesuchsunterlagen folgende Beilagen erforderlich:
- Konzept;
- Partituren;
- Tonträger.
Für die Einreichung von Gesuchen benutzen Sie bitte das entsprechende Gesuchsformular («Konzerte und Tourneen im Ausland» / «Konzerte in anderen Sprachregionen der Schweiz» / «Uraufführungen von Werken schweizerischer, zeitgenössischer KomponistInnen», erhältlich in d/f/i/e). Sie finden diese unter der Rubrik «Merkblätter und Formulare».
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