 
Was wir unterstützen und fördern was nicht
Auskünfte, Termine, Unterlagen
Behandlung der Gesuche
Fachbereiche
Merkblätter und Formulare
Bundesgesetz betreffend Pro Helvetia (PDF 11K)
Geschäftsordnung
(PDF 49K)
Beitragsverordnung (PDF 32K)
    
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Wegleitung für Gesuchstellende (PDF 188K)
Literatur, Geisteswissenschaften
Aufgaben
Pro Helvetia fördert im Fachbereich Literatur und Geisteswissenschaften das literarische Schaffen in der Schweiz, seine Vermittlung ins Ausland und den literarischen und geisteswissenschaftlichen Dialog zwischen den Landesteilen und mit dem Ausland. Darüber hinaus bietet sie Beratung bei Projekten und Initiativen.
Aktivitäten
Im Fachbereich Literatur und Geisteswissenschaften kann Pro Helvetia folgende Unterstützungen gewähren:
Literarische Werkbeiträge
An schweizerische oder in der Schweiz lebende SchriftstellerInnen. Der Werkbeitrag soll kontinuierliches Arbeiten an einem neuen Werk ermöglichen. Zur Wahl stehen nur SchriftstellerInnen, von denen bereits literarische Buchpublikationen (nicht im Selbstverlag oder auf eigene Kosten) vorliegen. Werkbeiträge kommen nur alle fünf Jahre in Frage. Die Wahl erfolgt auf Vorschlag der literarischen Kommission durch die zuständige Fachgruppe des Stiftungsrats. Bewerbungen sind möglich.
Werkbeiträge für ÜbersetzerInnen
An literarische ÜbersetzerInnen aus der Schweiz oder an solche im Ausland, die kontinuierlich Schweizer Literatur übersetzen. Der Werkbeitrag soll es ermöglichen, wichtige Übersetzungsprojekte zu realisieren, kann aber auch in Anerkennung langjähriger Verdienste in der literarischen Vermittlung zugesprochen werden. Die Wahl erfolgt auf Vorschlag der literarischen Kommission durch die zuständige Fachgruppe des Stiftungsrats. Bewerbungen sind möglich.
Druckbeiträge
Pro Helvetia kann auf Gesuch von Verlagen hin Publikationen mit Druckbeiträgen unterstützen. Beiträge sind möglich an:
- Werke, vor allem geisteswissenschaftlicher Richtung, mit schweizerischem Thema;
- belletristische Einzelwerke in italienischer und rätoromanischer Sprache;
- literarische Zeitschriften.
Ausgeschlossen sind:
- belletristische Einzelwerke in deutscher oder französischer Sprache mit Ausnahme von Gesamt- und Werkausgaben;
- Fachbücher, lexikalische Werke, Nachschlagewerke;
- Festschriften, Dissertationen, Magister- und Lizentiatsarbeiten;
- bibliophile Ausgaben;
- Neuauflagen;
- Bücher, die bereits im Druck oder erschienen sind;
- Publikationen, die im Selbstverlag oder auf eigene Kosten erscheinen.
Übersetzungsbeiträge
Pro Helvetia kann auf Gesuch hin von Verlagen Übersetzungsbeiträge an Buchpublikationen ausrichten. Beiträge sind möglich an:
- belletristische Werke von Schweizer AutorInnen;
- Bücher, die ein kulturelles Thema der Schweiz behandeln.
Ausgeschlossen sind:
- Fachbücher und wissenschaftliche Publikationen;
- Druck- und Übersetzungsbeiträge werden nicht für die gleiche Publikation gewährt.
Beiträge an Veranstaltungen
Pro Helvetia kann auf Gesuch hin Veranstaltungen unterstützen. Beiträge sind möglich an:
- literarische und geisteswissenschaftliche Veranstaltungen im Inland, die den Austausch zwischen den Sprachregionen oder mit anderen Kulturkreisen fördern;
- Veranstaltungen im Ausland, die der Vermittlung von Schweizer Literatur dienen.
Ausgeschlossen sind:
- komerzielle Veranstaltungen;
- Veranstaltungen, die nicht öffentlich sind oder sich nur an ein Fachpublikum richten.
Personenaustausch
Pro Helvetia unterstützt Kontakte zwischen schweizerischen und ausländischen Kulturschaffenden und Forschenden. Beiträge sind möglich an:
- Lesungen und Vorträge von Schweizer AutorInnen im Ausland;
- Lesungen und Vorträge von Schweizer AutorInnen im Rahmen der Vermittlung zwischen den Landesteilen;
- Teilnahme von Schweizer AutorInnen an Kongressen, Symposien, Festivals und ähnlichen Veranstaltungen im Ausland;
- Teilnahme von AutorInnen aus dem Ausland an solchen Veranstaltungen in der Schweiz (nur bei klarem Bezug zur Schweizer Kultur);
- Studienaufenthalte von WissenschaftlerInnen aus dem Ausland, die in der Schweiz an einem schweizerischen kulturellen Thema arbeiten.
Ausgeschlossen sind:
- Beiträge an Organisation und Infrastruktur;
- pauschale Gesuche von Gruppen.
Bücherverteilung an Bibliotheken
Pro Helvetia verteilt belletristische Werke und Sachbücher aus allen Förderbereichen der Stiftung an Bibliotheken des Auslands. Büchersendungen sind möglich an:
- Institutionen, die einem grösseren Publikum zugänglich sind;
- Institutionen, die sich kontinuierlich in Forschung und Lehre Themen der Schweiz widmen.
Ausgeschlossen sind:
- Abgabe von Büchern an Einzelpersonen;
- Abgabe von Büchern zu Repräsentations- und Werbezwecken;
- Sprachlehrbücher und -materialien;
- Kartenmaterial;
- vergriffene und antiquarische Titel;
- bibliophile Ausgaben.
Buchausstellungen
Pro Helvetia stellt auf Anfrage hin Buchausstellungen im nicht-kommerziellen Rahmen von Kongressen, Tagungen und andern kulturellen Ereignissen im Ausland zusammen.
Ausgeschlossen sind:
- Kommerzielle Buchmessen, für die die Verlegerverbände zuständig sind;
- Beiträge an die Ausstellungs-Infrastruktur (Standmiete, Teilnahmegebühren, Lohnkosten etc.).
Kriterien
Massgebend sind die allgemeinen Kriterien der Pro Helvetia.
Ausschlüsse
Es gelten die allgemeinen Ausschlüsse der Pro Helvetia und die bei den einzelnen Fördermassnahmen aufgelisteten.
Verfahrensregeln
Für die Einreichung von Gesuchen für Druck- und Übersetzungsbeiträge benützen Sie bitte das Gesuchsformular «Publikationsbeiträge» (d/f/i/e). Dieses wie auch ein Merkblatt «Übersetzungsförderung» (d/f/i/e) finden sie unter der Rubrik «Merkblätter und Formulare».
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