Pro Helvetia
     
   
Die StiftungGesuche

 Was wir unterstützen und fördern – was nicht

 Auskünfte, Termine, Unterlagen

 Behandlung der Gesuche

 Fachbereiche

 Merkblätter und Formulare

 Bundesgesetz betreffend Pro Helvetia (PDF 11K)

 Geschäftsordnung
(PDF 49K)

 Beitragsverordnung (PDF 32K)

ProjekteStandortePublikationenOrganisationMedienseiteLeitseite

 

Wegleitung für Gesuchstellende (PDF 188K)

Film

Aufgaben

SWISS FILMS ist eine Partnerschaft des Schweizerischen Filmzentrums, der Schweizerischen Kurzfilm-Agentur und von Pro Helvetia und hat alle filmspezifischen Aufgaben dieser drei Organisationen übernommen. SWISS FILMS fördert die Präsenz von Filmen aus der Schweiz im In- und Ausland.

Die Leistungen von SWISS FILMS sind komplementär zu denjenigen des Bundesamtes für Kultur und des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten:

Aktivitäten

Inland

  • Im Inland unterstützt SWISS FILMS kulturelle Veranstaltungen, in denen Filme aus den jeweils anderen Sprachregionen präsentiert werden. Er stellt bei Bedarf seine Filmkopien zur Verfügung.
  • SWISS FILMS unterstützt keine Veranstaltungen, die zum grössten Teil ausländische Filme zeigen. Veranstalter, die dem Film aus dem Trikont einen wichtigen Platz einräumen, wenden sich bitte an die Direktion für Entwicklungs-Zusammenarbeit DEZA in Bern.

Ausland

  • Im Ausland unterstützt SWISS FILMS filmkulturelle Anlässe (thematische Reihen und Retrospektiven), die dem Schweizer Film einen bedeutenden Platz einräumen. Erwünscht ist, dass solche Filmveranstaltungen von Gesprächsrunden, Seminaren, Workshops etc. begleitet sind.

Personenaustausch

SWISS FILMS unterstützt auch Vorhaben, welche die Auseinandersetzung mit dem Schweizer Film intensivieren. SWISS FILMS kann Beiträge sprechen an:

  • Wichtige internationale Atelier- und Workshop-Projekte, die im Zusammenhang mit Schweizer Filmveranstaltungen stehen;
  • Reisekosten von Schweizer Filmschaffenden, die zur Präsentation ihres Films und zur aktiven Teilnahme an Diskussionsveranstaltungen (Round-Tables, Podiumsgespräche) von bedeutenden internationalen Filmfestivals eingeladen sind;
  • Reisekosten von Schweizer FilmexpertInnen, die an Kongresse, Symposien, Workshops eingeladen werden, bei denen sich die Themen und Beiträge auf das schweizerische Filmschaffen beziehen;
  • Reisekosten von ausländischen FilmwissenschaftlerInnen, die Bereiche des Schweizer Filmschaffens untersuchen, oder diesbezüglich aktiv an öffentlichen Diskussionspodien in der Schweiz teilnehmen;
  • Studienaufenthalte ausländischer WissenschaftlerInnen in der Schweiz, wenn diese sich mit einem Aspekt des schweizerischen Filmschaffens beschäftigen.

Kriterien

Massgebend sind die allgemeinen Kriterien der Pro Helvetia. Zudem berücksichtigt SWISS FILMS im Bereich Film lediglich

  • unabhängige Schweizer Filmproduktionen.

Ausschlüsse

Es gelten die allgemeinen Ausschlüsse der Pro Helvetia.

Zudem kann Pro Helvetia keine Unterstützung gewähren für:

  • Produktion (inkl. Drehbücher) und Verleih von Filmen, Videos und DVDs (zuständig sind das BAK, Sektion Film, und die Kantone).

Verfahrensregeln

Für die Gesuchsbehandlung ist – zusätzlich zu den allgemeinen Gesuchsunterlagen – die Beilage einer Einladung des oder der Veranstalter, mit Beschreibung der Veranstaltung und Thema des Vortrags resp. Diskussion erforderlich.

Gesuche, die Reisen betreffen, sind mindestens einen Monat vor Reisedatum einzureichen.

Adresse

Gesuche sind einzureichen an:

SWISS FILMS
Neugasse 6, 8005 Zürich
Tel. +41 43 211 40 50
www.swissfilms.ch

Projects

Cultural Information - Film Flyers

     
    Top    Top
     
Pro Helvetia • Schweizer Kulturstiftung • 29.09.2004webmaster@pro-helvetia.ch