Wegleitung für Gesuchstellende (PDF 188K)
Visuelle Künste
Aufgaben
In den Bereich visuelle Künste fallen: Bildende Kunst, Design, Neue Medien, Fotografie, Video, Architektur und Volkskunst. Im Fachbereich Visuelle Künste fördert Pro Helvetia den künstlerischen Austausch, die Vermittlung schweizerischer Kunst ins Ausland und den künstlerischen Dialog zwischen den Landesteilen und darüber hinaus die weltweite Zusammenarbeit mit Museen, Galerien und Kulturzentren. Sie beteiligt sich auch an Wanderausstellungen.
Aktivitäten
Ausstellungen im In- und Ausland
Pro Helvetia ermöglicht mit finanziellen Beiträgen Ausstellungen von Schweizer KünstlerInnen im Ausland. Im Inland unterstützt sie Ausstellungen, welche den Austausch zwischen den Sprachregionen fördern und von gesamtschweizerischem Interesse sind.
Die Beiträge beschränken sich auf Transport- und Versicherungskosten sowie, bei Installationen und Performances, auf Reisekosten und Gerätemiete. Folgende Veranstaltungsarten kommen in Frage:
- Einzelausstellungen und Retrospektiven;
- Gruppenausstellungen;
- thematische Ausstellungen.
Kunstpublikationen und Kunstzeitschriften
Pro Helvetia gewährt Druckzuschüsse oder Übersetzungsbeiträge an Publikationen (auch CD-ROM, DVD oder Online-Publikationen). Die Publikation muss in einem anerkannten Verlag erscheinen und professionell vertrieben werden.
Beiträge sind möglich an:
- Oeuvre-Kataloge und Monographien;
- thematische Publikationen mit kunsthistorischem Bezug zur Schweiz;
- die Lancierung schweizerischer Kunstzeitschriften und an Sondernummern zur Schweizer Kunst.
Personenaustausch
Pro Helvetia fördert die Kontakte und den Austausch zwischen schweizerischen und ausländischen KünstlerInnen, KunstwissenschaftlerInnen oder ArchitektInnen.
Beiträge sind möglich an:
- aktive Teilnahme von SchweizerInnen an Veranstaltungen im Ausland;
- aktive Teilnahme von ausländischen Kulturschaffenden an Veranstaltungen in der Schweiz, wenn deren Thema mit der kulturellen Schweiz in engerem Zusammenhang steht;
- Studienaufenthalte in der Schweiz von ausländischen WissenschaftlerInnen, die sich mit einem kulturellen Aspekt der Schweiz beschäftigen.
Interkultureller Dialog
Die Begegnung mit Kulturen und Kulturschaffenden aus wirtschaftlich benachteiligten Ländern, die vom internationalen Vertriebssystem und Kulturmarkt abgeschnitten sind (z.B. Regionen des Weltsüdens, indigene Kulturen), ist für Pro Helvetia ein besonderer Förderschwerpunkt.
Im Bereich Visuelle Künste kann Pro Helvetia folgende Projekte unterstützen:
- Gruppen-Ausstellungen mit KünstlerInnen aus entfernten oder wirtschaftlich benachteiligten Regionen in der Schweiz;
- Ausstellungen und Workshops in wirtschaftlich benachteiligten Regionen, die gemeinsam mit Schweizer KünstlerInnen konzipiert und realisiert werden;
- Atelieraufenthalte für Kulturschaffende des Weltsüdens in der Schweiz von mindestens sechs Wochen und maximal sechs Monaten.
Kriterien
Massgebend sind die allgemeinen Kriterien der Pro Helvetia. Zudem kann Pro Helvetia nur auf Projekte eintreten, die von öffentlichen Kultureinrichtungen getragen werden oder von privaten ohne kommerzielle Absichten.
Ausschlüsse
Es gelten die allgemeinen Ausschlüsse der Pro Helvetia.
Zudem sind im Fachbereich Visuelle Künste folgende Unterstützungen ausgeschlossen:
- An die Schaffung neuer Werken (zuständig ist das BAK);
- Stipendien (zuständig sind Gemeinden, Kantone und auf Bundesebene das BAK);
- Beiträge an Honorare, Materialkosten oder lokale Ausgaben der VeranstalterInnen;
- Beiträge an Ausstellungskataloge.
Verfahrensregeln
Für die Einreichung von Gesuchen benutzen Sie bitte das entsprechende Gesuchsformular («Beiträge an Ausstellungen» in d/f/i; «Beiträge an Kunstpublikationen» in d/f/e; «Beiträge an Wanderausstellungen» in d/f/e) und konsultieren die entsprechenden Merkblätter. Diese finden Sie unter der Rubrik «Merkblätter und Formulare».
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