Pro Helvetia
     
   
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 Merkblätter und Formulare

 Bundesgesetz betreffend Pro Helvetia (PDF 11K)

 Geschäftsordnung
(PDF 49K)

 Beitragsverordnung (PDF 32K)

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Wegleitung für Gesuchstellende (PDF 188K)

Wie reichen Sie ein Gesuch ein?

Wer gibt Ihnen Auskünfte?

Bei Unklarheiten und Fragen können Sie sich an die Geschäftsstelle wenden. Sie werden beraten und Sie erhalten Auskünfte über die Unterstützungsmöglichkeiten von Pro Helvetia und das Vorgehen bei der Gesuchstellung.

Anfragen richten Sie bitte telefonisch oder schriftlich an:

Pro Helvetia
(Fachbereich)
Hirschengraben 22
Postfach, 8024 Zürich
Tel. +41 1 267 71 71
Fax +41 1 267 71 06
info@pro-helvetia.ch

Vergessen Sie nicht, den zuständigen Fachbereich aufzuführen, das erleichtert die prompte Abwicklung ihrer Anfrage.

Auf welche Termine können Sie ein Gesuch einreichen?

Für einige Gesuche gibt es fixe Eingabetermine – für andere nicht. Bitte beachten Sie folgende Grundsätze:

  • Werkbeiträge sollen die Schaffung neuer künstlerischer Werke ermöglichen.
    • Gesuche um Werkbeiträge können Sie jeweils auf den 31. Dezember einreichen. Achtung: Nicht in allen Sparten vergibt Pro Helvetia Werkbeiträge.
  • Als Projekte bezeichnen wir Vorhaben, die bereits bestehende Werke an das Publikum vermitteln, sei es durch Aufführung, Ausstellung oder Publikation. Im Theater- und Tanzbereich kann darin die Produktion eines neuen Werkes enthalten sein. Als Projekt gilt auch die Schaffung eines sozialen Zusammenhanges mit kulturellen Mitteln.
    • Gesuche um Projektbeiträge bis Fr. 20’000.– können Sie jederzeit einreichen; sie werden laufend bearbeitet.
    • Handelt es sich bei Ihrem Projekt um eine termingebundene Veranstaltung, muss Ihr Gesuch spätestens 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin bei der Geschäftsstelle eintreffen.
    • Gesuche über Fr. 20'000.– können Sie auf den 1. Februar und den 1. August einreichen.
    • Falls es sich bei Ihrem Projekt um eine termingebundene Veranstaltung handelt, sollten Sie Ihr Gesuch auf einen Eingabetermin einreichen, der mindestens 4 Monate vor dem geplanten Veranstaltungstermin liegt.
    • Für Gesuche um Beiträge an die Produktion von Theater- und Tanzwerken gelten in jedem Fall die Eingabetermine 1. Februar und 1. August.

Bitte beachten Sie, dass unsere Verbindungsbüros im Ausland teilweise andere Eingabetermine haben.

Achtung: Haben Sie einen Eingabetermin verpasst? Wir behalten Ihr Gesuch pendent und bearbeiten es im Anschluss an den nächsten Termin – sofern dieser immer noch 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn liegt. Andernfalls gilt es als nicht bearbeitbar.

Welche Unterlagen gehören zu einem Gesuch ?

Einem Gesuch an Pro Helvetia sollten Sie auf jeden Fall folgende Unterlagen beilegen:

  • einen schriftlichen Projektbeschrieb, mit
    • einer genauen Umschreibung des Vorhabens, wenn nötig mit Skizzen, Entwürfen, Auszügen dokumentiert;
    • Angaben über Zeitpunkt und Ort der Durchführung;
    • Information zu den beteiligten Personen (OrganisatorInnen, Kulturschaffende, Fachleute/ReferentInnen, TeilnehmerInnen);
    • Angaben zu Motivation, Strategie, Zielen, angestrebter Wirkung, Zielpublikum, Erfolgskriterien und zu Marketingüberlegungen.
  • ein Budget, mit
    • detaillierter Auflistung der geplanten Ausgaben (inkl. Kostenvoranschläge).
  • einen Finanzierungsplan, mit
    • Angaben zu allen Einnahmen:
      - Erwartete Beiträge von Institutionen, Unternehmen usw., an die Gesuche gestellt worden sind;
      - beireits zugesprochene Beiträge;
      - Eigenleistungen der Gesuchstellenden;
      - Einnahmen aus Aufführung/Veranstaltung.
    • Angaben zu dem von Pro Helvetia erwünschten Betrag.
  • eine Dokumentation, mit
    • der Arbeitsbiografie der beteiligten Kulturschaffenden;
    • bisherigen Produktionen/Werken der beteiligten Kulturschaffenden;
    • Pressedossiers oder Videodokumentationen zu abgeschlossenen Werken/Projekten.

In allen Fachbereichen gibt es spezielle Gesuchsformulare, die Sie für die Einreichung von Anträgen verwenden müssen. Diese können auf weitere, für die Behandlung des Gesuches erforderliche Unterlagen verweisen. In dieser «Wegleitung für Gesuchstellende» finden Sie bei den jeweiligen Gesuchstypen einen Hinweis.

Zudem stellt die Geschäftsstelle Merkblätter mit Hinweisen und nützlichen Informationen für die Abfassung von Gesuchen zur Verfügung.

Die Formulare und Merkblätter zu den einzelnen Fachbereichen können Sie auch in gedruckter Form bei der Geschäftsstelle bestellen.

Achtung: Dossiers werden zurückgewiesen, wenn zusätzlich gewünschte Unterlagen innerhalb der gesetzten Frist nicht nachgereicht werden.

Wohin senden Sie Ihr Gesuch?

Bitte richten Sie Ihr Gesuch an folgende Adresse:

Pro Helvetia
(Fachbereich)
Hirschengraben 22
Postfach, 8024 Zürich

Bitte vergessen Sie nicht, den zuständigen Fachbereich aufzuführen.

Gesuche aus Ländern, in denen Pro Helvetia eine Zweigstelle unterhält, müssen bei den Aussenstellen eingereicht werden.

     
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