Pro Helvetia
     
   
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Wegleitung für Gesuchstellende (PDF 188K)

Gesuche an die Stiftung Pro Helvetia

Was ist Pro Helvetia?

Die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung des schweizerischen Bundesstaates und wird ausschliesslich von ihm finanziert.


Die Tätigkeit der Stiftung umfasst gemäss Bundesgesetz vom
17. Dezember 1965 folgende Aufgaben:

  • die Erhaltung des schweizerischen Geisteserbes und die Wahrung der kulturellen Eigenart des Landes unter besonderer Berücksichtigung der Volkskultur
  • die Förderung des schweizerischen kulturellen Schaffens gestützt auf die in den Kantonen sowie in den Sprachgebieten und Kulturkreisen frei wirkenden Kräfte
  • die Förderung des Austausches kultureller Werte zwischen den Sprachgebieten und Kulturkreisen
  • die Pflege der kulturellen Beziehungen mit dem Ausland, insbesondere durch Werbung um das Verständnis für schweizerisches Gedanken- und Kulturgut.

Die Stiftung Pro Helvetia kann Beiträge an die Entwicklung, Darbietung und Verbreitung von kulturellen Projekten und Werken gewähren, die dem Kunst- und Kulturschaffen sowie der Kulturvermittlung in der Schweiz, dem kulturellen Austausch zwischen den Schweizer Sprachregionen oder der Pflege der kulturellen Beziehungen mit dem Ausland dienen. Schwergewichtig ist Pro Helvetia im Bereich des aktuellen Kulturschaffens engagiert.

Im Inland arbeitet die Stiftung Pro Helvetia ausschliesslich subsidiär; das heisst, sie fördert Vorhaben nur dann, wenn sie auch von Kantonen oder Gemeinden unterstützt werden.

Kommt Ihr Projekt für Pro Helvetia in Frage?

Bevor Sie ein Gesuch verfassen, überprüfen Sie anhand der folgenden Liste, ob Ihr Projekt in den Förderbereich der Pro Helvetia fällt. Auf mindestens eine der Fragen müssen Sie mit einem klaren Ja antworten können:

  • Wird Ihr Projekt von Kulturschaffenden mit Wohnsitz in der Schweiz erarbeitet oder umgesetzt?
  • Wurde oder wird es von Kulturschaffenden schweizerischer Nationalität mit Wohnsitz im Ausland entwickelt?
  • Behandelt Ihr Projekt wichtige Themen des kulturellen Lebens der Schweiz?
  • Fördert es den kulturellen Austausch zwischen den Sprachregionen der Schweiz?
  • Dient es dem Kulturaustausch zwischen der Schweiz und anderen Ländern?

Ausserdem sollte es folgende Kriterien erfüllen:

  • Es ist von nationaler oder zumindest sprachregionaler Bedeutung.
  • Es hat Pilot- oder Beispielcharakter.
  • Es wird von professionellen Kulturschaffenden realisiert.

Oder liegt Ihr Projekt ausserhalb der Fördertätigkeit von Pro Helvetia?

Nicht alles, was schweizerisch ist, ist deshalb Kultur! Und: Nicht alles, was Kultur ist, kann von Pro Helvetia unterstützt werden.

Pro Helvetia kann auf Ihr Gesuch nicht eintreten, wenn Sie

  • einen Ausbildungsbeitrag (Stipendium) beantragen;
  • Finanzierung für ein Projekt und Werk im Rahmen einer Ausbildung (Dissertation, Diplomarbeit oder sonstige wissenschaftliche Arbeiten) suchen;
  • ein Projekt der schulischen und ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit oder der Erwachsenenbildung einreichen;
  • für Beiträge an die Teilnahme an Wettbewerben oder Jurys anfragen;
  • Projekte der Entwicklungszusammenarbeit finanzieren wollen;
  • Geld suchen für den Aufbau oder den Erhalt von Infrastrukturen oder für die Anschaffung von Ausrüstung;
  • Beiträge an Betriebskosten oder wiederkehrende Subventionen suchen.

Ebenso wenig kann Pro Helvetia auf Vorhaben eintreten, die

  • Jubiläen betreffen;
  • vorwiegend der Tourismus- oder Wirtschaftsförderung gewidmet sind;
  • Profitabsichten verfolgen.

Für einzelne Bereiche der Kunst- und Kulturförderung ist auf Bundesebene nicht Pro Helvetia, sondern eine andere Institution zuständig:

  • Das Bundesamt für Kultur, BAK für die Werkförderung bei visuellen Künsten, Design und Film
  • der Nationalfonds für die Förderung der wissenschaftlichen Forschung und wissenschaftlicher Publikationen
  • die Fachstelle Kultur & Entwicklung für Gesuche bis zu einem nachgefragten Betrag von Fr. 15'000.— zur Förderung von lokalen und regionalen Veranstaltungen (Reihen, Tourneen, kleinere Festivals und Künstler-Koproduktionen in den Sparten Musik, Theater, Tanz, visuelle Künste und Literatur) in der Schweiz, die hauptsächlich Kulturschaffende aus dem Trikont (Asien, Afrika und Lateinamerika) präsentieren.
  • die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, DEZA, für die Unterstützung von Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung in der Schweiz, die hauptsächlich Kultur aus dem Trikont präsentieren, darunter alle Südfilmfestivals.

In Zweifelsfällen bitten wir Sie, mit der zuständigen Fachabteilung von Pro Helvetia Kontakt aufzunehmen, damit ihr Gesuch gleich zu Beginn an die richtige Adresse geleitet werden kann.

Reichen Sie Ihr Projekt auch bei einer anderen Bundesstelle ein? In diesem Falle können Sie Ihr Gesuch nicht gleichzeitig an Pro Helvetia richten. Um Doppelsubventionen des Bundes zu vermeiden, ist die Förderung eines Projektes in der gleichen Form durch verschiedene Bundesstellen grundsätzlich nicht möglich.

Achtung: Sie können keinen Anspruch geltend machen, dass Pro Helvetia Ihr Projekt unterstützt.

Welcher Fachbereich von Pro Helvetia ist für Ihr Gesuch zuständig?

Bevor Sie ein Gesuch verfassen, überprüfen Sie anhand der Informationen unter der Rubrik «Fachbereiche», in welchen Fachbereich der Pro Helvetia Ihr Projekt fällt, und informieren Sie sich über die jeweiligen Kriterien und Verfahrensregeln.

Pro Helvetia ist in folgende Fachbereiche mit je angepassten Ansätzen der Förderung gegliedert:

Visuelle Künste

Film

Musik

Literatur- und Geisteswissenschaften

Theater und Tanz

Kultur & Gesellschaft

International

Pro Helvetia unterstützt auch Projekte, die inter- oder multidisziplinär ausgerichtet sind und deshalb mehrere Fachbereiche betreffen. Gesuche, die zwei Fachbereiche betreffen, werden von den entsprechenden Abteilungen gemeinsam bearbeitet. Solche, die drei oder mehr Disziplinen vereinen, fallen in die Kompetenz von

Inter- und multidisziplinäre Projekte

     
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Pro Helvetia • Schweizer Kulturstiftung • 25.06.2004webmaster@pro-helvetia.ch